Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verena Wittmann Fotografie
Stand: November 2025
§ 1 Geltung
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Verena Rauch Fotografie (im Folgenden „Fotografin“) und/oder ihren Erfüllungsgehilfen (Assistenten/Mitarbeitern) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie für Erweiterungen dieses Vertrages, die ausdrücklich miteinbezogen sind.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
3. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot der Fotografin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen möchte, ist dies schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu erklären.
5. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, die schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
6. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und sämtliches Bildmaterial, das mit der jeweils verwendeten Kamera produziert wurde).
§ 2 Auftrag
1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den von der Fotografin gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hochauflösendem JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Mit der Übergabe der Bilder im JPEG-Format an den Auftraggeber haftet dieser für Verlust, Untergang und Beschädigung. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus zu speichern. Die Mindestanzahl an Fotos wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
4. Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und Rechteinhaber einzuholen.
5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste, z. B. bei Hochzeiten, auch tatsächlich fotografiert werden.
6. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag. Die Fotografin verpflichtet sich zur reinen Leistung (Bemühung), nicht jedoch zum Erfolg. „Erfolg“ bedeutet in diesem Fall, dass die Leistung nach den genauen Vorgaben/Vorstellungen des Auftraggebers erbracht wurde, ohne wesentliche Mängel.
§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind gemäß Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2. Der Auftraggeber erhält auf erstes Anfordern ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos, das ausschließlich der privaten, nicht kommerziellen Nutzung umfasst. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Filtermontage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Fotografin in Textform. Dies gilt auch für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, was dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber oder Dritte kann nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin in Textform erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, die vom Auftraggeber oder Dritten digital oder anderweitig verändert wurden.
4. Erteilt die Fotografin die Genehmigung zur Verwertung der Fotos, kann sie verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Für den Fall, dass Fotos in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, hat die Urhebernennung durch die Verlinkung eines Profils der Fotografin zu erfolgen, sofern sie ein solches in dem jeweiligen sozialen Netzwerk unterhält.
5. Bei unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken (insbesondere ohne Zustimmung der Fotografin und über die dem Auftraggeber eingeräumten Rechte hinaus) ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Durch die bei der Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte sowie Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Preisangaben
1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer.
2. Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen bleiben vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter CDs/DVDs oder anderer Datenträger, Eigentum der Fotografin. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos bei der Fotografin.
4. Zahlungen sind per Überweisung zu leisten. Gegen Ansprüche der Fotografin kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
5. Wenn nicht anders vereinbart, ist mit der Unterzeichnung des Vertrages eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50 % fällig. Erst mit Eingang der Gebühr bei der Fotografin gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Tritt die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.
6. Für Minishootings, die eine Dauer von bis zu 30 Minuten nicht überschreiten, entfällt die Terminreservierungsgebühr. Für alle anderen Shootings, die eine längere Dauer oder eine höhere Komplexität aufweisen, bleibt die in § 4 Ziffer 5 festgelegte Gebühr von 50 % bestehen.
§ 5 Einräumung der Veröffentlichungsrechte
1. Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichungsoption willigen die Auftraggeber ein, dass die Fotografin die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen darf, insbesondere für Veröffentlichungen (z. B. für Ausstellungen, Messen, Homepages, Blogs, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten usw.). Die Fotografin darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient.
2. Die Auftraggeber sind mit der Veröffentlichung einverstanden und werden andere Personen, die sich im Rahmen des Auftrags befinden, z.B. Gäste der Hochzeit oder Familienmitglieder, darauf hinweisen und deren Einverständnis zur Veröffentlichung der Bilder einholen. Die Auftraggeber versichern, dass sie die Einwilligung der abgebildeten Personen oder deren gesetzliche Vertreter zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich damit ebenfalls einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die aufgrund des Nichtvorliegens dieser Einwilligung entstehen, stellen die Auftraggeber die Fotografin von der Haftung vollumfänglich frei.
3. Die Fotografin wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass niemandem, der im Rahmen des Auftrags abgebildet wird, durch die Veröffentlichung der Fotos ein Schaden zugefügt wird. Eine Haftung für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich die Fotografin in diesem Zusammenhang bedient, wird ausgeschlossen.
4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen oder Fantasienamen der Auftraggeber veröffentlicht.
5. Die Fotografin verzichtet im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf den Weiterverkauf der Fotos, die die Auftraggeber oder andere Personen darstellen, zur Zweitnutzung.
§ 6 Vergütung & Rechnungsstellung
1. Für die Erstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Gemäß § 19 UStG enthält der Betrag keine Umsatzsteuer. Eventuelle Reisekosten werden zusätzlich berechnet.
2. Mögliche anfallende Reisekosten (z. B. Kilometerpauschale, Hotelkosten usw.) werden gesondert berechnet und sind nicht in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen enthalten.
3. Sollte die für den Auftrag vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert werden, erhöht sich das Honorar entsprechend dem Mehraufwand, sofern ein Pauschalpreis auf Basis eines vereinbarten Zeitrahmens vereinbart wurde. Falls ein Stunden- oder Tagessatz vereinbart wurde, wird die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Satz berechnen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein Schaden entstanden ist.
§ 7 Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang
1. Die Fotografin haftet für Schäden jeglicher Art nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowohl ihrerseits als auch seitens ihrer Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden.
2. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
3. Für Schäden oder Verlust von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des Wertes des jeweils gebuchten Pakets.
4. Für Schäden, Mängel oder Verluste, die durch Subunternehmer oder Lieferanten entstehen, die auf eigene Rechnung arbeiten, übernimmt die Fotografin keine Haftung.
5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich von der Fotografin bestätigt wurden. Eine Haftung für Fristüberschreitungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Die Fotografin organisiert und vergibt Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte es jedoch aufgrund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfälle, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen), zu einer Nichteinhaltung des vereinbarten Fototermins oder Liefertermins kommen, sind Schadenersatzansprüche der Auftraggeber ausgeschlossen. In diesem Fall erstattet die Fotografin jedoch die geleistete Anzahlung.
7. Sollte es aufgrund der genannten Umstände zu einem Ausfall der Fotografin kommen und sie in der Lage sein, wird sie sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der die Leistungen auf eigene Rechnung übernimmt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen besteht nicht.
8. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird keine Haftung übernommen.
9. Wenn das Shooting aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, nicht am geplanten Datum durchgeführt werden kann, werden beide Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei werden bereits bestehende Buchungen der Fotografin berücksichtigt. Für den Fall einer einvernehmlichen Verschiebung kann die Terminreservierungsgebühr, abzüglich bereits entstandener Kosten, vollständig für ein neues Datum genutzt werden. Wenn innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Gespräche kein geeigneter neuer Termin gefunden wird, gilt § 8 dieser AGB, und ein Rücktritt des Auftraggebers wird angenommen. Sollte der Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, an dem aufgrund von Preiserhöhungen durch Neukunden höhere Kosten anfallen, stimmt der Auftraggeber zu, die Differenz zu den erhöhten Preisen zu zahlen.
10. Nach der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
11. Die Fotografin haftet nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos. Für Verfärbungen im Falzbereich sowie auf der Vorder- und Rückseite von Fotobüchern oder Hochzeitsalben wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Rücktritt
1. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Shootingtermin von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post an die Fotografin unter der angegebenen Anschrift erfolgen.
2. Eine Rücktrittserklärung per E-Mail genügt nicht der Schriftform.
3. Der Eingang der Rücktrittserklärung und die Entschädigung für Terminausfall:
– Innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung bis 4 Wochen vor Termin:
Aufwandsentschädigung von 30,00 € zzgl. Fahrtkosten.
– Bis 3 Wochen vor Termin:
25% des vereinbarten Honorars
– Bis 2 Wochen vor Termin:
50% des vereinbarten Honorars
– Bis 1 Woche vor dem Termin:
75% des vereinbarten Honorars
– Innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin:
Die Gesamtsumme des vereinbarten Honorars
4. Wenn der Kunde das Shooting innerhalb der in § 8 Abs. 3 genannten Fristen storniert und die Fotografin einen gleichwertigen Ersatztermin vereinbaren kann, wird die Entschädigung entsprechend der Differenz zum neuen Termin zurückerstattet. Sollte keine anderweitige Buchung erfolgen, wird die volle Entschädigung fällig.
5. Ausnahmen für die Rücktrittsregelung gelten bei Krankheit (des Auftraggebers oder einer zu fotografierenden Person) oder Todesfällen in der Familie, wobei der Nachweis der Situation im Ermessen der Fotografin liegt.
§ 9 Exklusivität und Befugnisse
1. Der Bildstil der Fotografin ist den Auftraggebern bekannt. Die Fotografin behält sich die Freiheit in der künstlerischen und technischen Gestaltung vor. Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sind ausgeschlossen. Bei Fotoreportagen wird realitätsnah gearbeitet, und aufwendige Bearbeitungen wie Retuschen sind nicht vorgesehen. Die Fotografin wird sich bemühen, alle Gäste zu fotografieren, kann jedoch nicht garantieren, dass alle Gäste fotografiert werden.
2. Nur bei Hochzeiten: Die Auftraggeber stellen sicher, dass keine weiteren Fotografen oder fotografische Dienstleister von Gästen oder anderen Dienstleistern (z. B. DJs, Videografen) beauftragt werden. Die Fotografin ist der einzige professionelle Fotograf für die Veranstaltung.
3. Nur bei Hochzeiten: Die Fotografin hat bei der Positionierung von Personen und der Verwendung von Ausrüstung Priorität vor allen anderen Fotodienstleistern. Sollte ein weiterer Fotograf ohne vorherige Absprache tätig werden und auf Aufforderung nicht aufhören, hat die Fotografin das Recht, ihre Arbeit abzubrechen. In diesem Fall sind die Auftraggeber trotzdem zur vollständigen Zahlung der gebuchten Leistungen verpflichtet.
§ 10 Ergänzende Bedingungen für Mini-Shootings
1. Mini-Shootings, insbesondere saisonale oder themenspezifische Kurz-Shootings wie z.B. das Weihnachtsminishooting oder das Mama & Me Shooting, finden zu vorab festgelegten Zeitfenstern statt und haben eine begrenzte Dauer von 20 Minuten.
2. Aufgrund des engen Zeitplans kann eine Verspätung der Auftraggeber dazu führen, dass sich die Dauer des Shootings entsprechend verkürzt. Ein Anspruch auf Verlängerung oder eine Wiederholung besteht nicht.
3. Die Auswahl der finalen Bilder erfolgt ausschließlich durch die Fotografin. Es besteht kein Anspruch auf eine individuelle Bildauswahl durch die Auftraggeber.
4. Der vollständige Preis des Mini-Shootings ist auch bei kurzfristigem Nichterscheinen oder einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin fällig, sofern keine anderweitige Einigung oder ein triftiger Stornierungsgrund gemäß § 8 vorliegt.
5. Mit der Buchung eines Mini-Shootings erkennen die Auftraggeber diese ergänzenden Bedingungen an.
§ 11 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber eine eindeutige Erklärung (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) an die Fotografin senden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Vertrag widerrufen wird, erstattet die Fotografin alle Zahlungen, abzüglich der vereinbarten Entschädigung nach § 8 Abs. 3, binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs. Bei Beginn der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist muss der Auftraggeber einen anteiligen Betrag für bereits erbrachte Leistungen zahlen.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen der Schriftform zur Wirksamkeit.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Fotografin, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
5. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 13 Sonstiges
Die Fotografin weist darauf hin, dass der Auftraggeber unter Umständen verpflichtet ist, Beiträge zur Künstlersozialversicherung zu zahlen.
